Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines


Wir verkaufen und liefern zu den nachfolgenden Bedingungen.Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


2. Auftragserteilung
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Aufträge die erteilt sind, sind unwiderruflich. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.Die im Auftragsformular angegebene Lieferzeit ist mangels abweichender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Formular nur mitfolgender Massgabe verbindlich:
Wird sie um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat de rKäufer das Recht, dem Verkäufer eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Die Nachfristsetzung muss mit Einschreibebrief erfolgen. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch Einschreibebrief vom Vertrag zurücktreten.Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,Ausschuss – auch im Lieferwerk oder beim Unterlieferanten – verlängern die Lieferzeit angemessen und schliessen ein Rücktrittsrecht des Käufers aus. Gerätder Verkäufer durch eigenes Verschulden in Verzug, so kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist eine Verzugsentschädigung von höchstens 1/2%des Preises der rückständigen Lieferung für jede volle Woche der Verspätung,jedoch nicht mehr als 5% des Wertes der rückständigen Lieferung insgesamt beanspruchen,sofern er den entsprechenden Schaden nachweisen kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung ab Sitz des Verkäufers. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gebracht und nicht zurückgenommen. Für Kisten und Verschläge werden 2/3 des berechneten Preises vergütet, sofern diese binnen 2 Wochen nach Ankunft vom Käufer frachtfrei in gebrauchsfähigem Zustand zurückgesandt werden.


5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Zu dem Preis treten etwaige am Tag der Lieferung zur Erhebung gelangende Preis- und Teuerungszuschläge sowie auf behördlicher Anordnung oder wirtschaftlichen Gründen beruhende Preis- oder umlagefähige Steuererhöhungen. Kosten des Transports und er Transportversicherung sind in dem im Auftragsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen gesondert zu Lasten des Käufers.
Hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises gelten die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung festgelegten Zahlungsvereinbarungen. Die Zahlung hat innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über Landeszentralbankdiskont berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Dem Verkäufer steht es frei, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die Reparaturkosten verstehen sich ohne Skonto und sonstigen Nachlass rein netto ab Sitz des Verkäufers.Wechsel und Checks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Kosten der Diskontierung trägt der Käufer.
Bleibt bei Ratenzahlungsvereinbarung der Käufer mit einer Rate eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises sofort fällig. Tritt nach Abschluss des Kaufvertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Kaufpreisanspruch des Verkäufers gefährdet wird, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und 20% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Hat derVerkäufer den Kaufgegenstand bereits geliefert, ist der Käufer in diesem Falle zu dessen sofortigen Rücklieferung unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts verpflichtet.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer mit eventuellen Gegenansprüchen nicht aufrechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt,bei eventuellen Beanstandungen fällige Zahlungen zurückzubehalten.


6. Abnahme
Verweigert der Käufer die Abnahme des gekauften Gegenstandes,so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Im zweiten Falle kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen und 20% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern.


7. Mängelrüge
Beanstandungen von Mängeln der gelieferten Gegenstände, die bei Auslieferung erkennbar sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung vom Käufer mit Einschreibebrief angezeigt werden.

8. Garantie
Für die gelieferten Gegenstände wird folgende Garantie geleistet:
Fehlerhafte Waren werden innerhalb von 6 Monaten kostenlos ersetzt. Für Werkzeuge, die infolge ihrer Stoffbeschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung,fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrotechnischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse. Für Materialmängel haftet der Verkäufer nur in den Fällen, in denen er bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt oder ordnungsgemässer Arbeitsmethode den Mangel hätte erkennen müssen. Entschädigungen für die damit verbundenen Kosten wie Einrichtungen, Montage usw. sind ausgeschlossen.Ersetzte Teile müssen frachtfrei zurückgesandt werden.Andere Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die im Schriftverkehr angeführten Unterlagen, wie Mass- und Gewichtsangaben,Abbildungen oder Beschreibungen sind nur mit den üblichen Toleranzen massgebend. Konstruktionsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.Bei Sonderanfertigungen haftet der Verkäufer nur für verschuldete, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausführung. Bei Fertigung nach Zeichnung des Käufers haftet der Verkäufer nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Garantiezeit entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Garantiezeitvorübergehend nicht gebrauchsfähig ist, kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.
Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsvereinbarung oder bei Eingreifen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der Anspruch auf Leistung der Garantieverpflichtung. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma(Betriebsanweisung) über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat oder ohne Zustimmung des Verkäufers Nachbesserungsarbeiten vornimmt.


9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers,bis sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer voll beglichen sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer kann jedoch die Ware in ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb veräussern oder weiterverarbeiten. Er hat jedoch gegenüber dem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt aufrechtzuerhalten. Er tritt dem Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer erwachsen. Es ist dem Käufer verboten, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, sobald er in Zahlungsverzug gerät. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassungdes Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.Wird der Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts von dritter Seite irgendwie in Anspruch genommen, insbesondere verpfändet, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer hiervon unverzüglich Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie die zur Wiederbeschaffung der Kaufsache aufgewendeten Gerichts- und aussergerichtlichen Kosten hat der Käufer dem Verkäufer zu erstatten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Hauptsitz des Verkäufers.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Kaufvertrag mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist je nach der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Uster.

11. Retouren
Retouren werden mit einer Behandlungsgebühr von 15% belastet.

Vischer & Bolli

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